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HÄUFIGE FRAGEN

FAQ

Was muss ich vor Therapiebeginn beachten?
Bitte kommen Sie 10 -15 Minuten früher zu Ihrem Termin und bringen Sie bei Bedarf eine Sehhilfe oder Dolmetscher mit.
Vor Beginn der zahnärztlichen Behandlung sollte der Anamnesebogen sorgfältig und genau ausgefüllt werden. Ihre derzeitige Medikamenteneinnahme und Allergiestatus ist hierzu sehr zu beachten. Dazu stehen Ihnen die Möglichkeit über einen QR Code oder das praxiseigene IPad zur Verfügung.


Ich kann einen Termin nicht wahrnehmen!
Bitte bedenken Sie, dass unsere Praxis von einem reibungslosen Ablauf abhängig ist.
Selbstverständlich können sich Pläne ändern. Sollten Sie dennoch einen Termin nicht einhalten können, bitten wir Sie diesen mindestens 48 
Stunden vorher telefonisch, persönlich oder per Email abzusagen, da wir nicht abgesagte Termine aus Gründen der Wirtschaftlichkeit privat in Rechnung (Ausfallrechnung) stellen.

 

Muss ich meine Ausfallgebühr zahlen?
Ja, nach § 615 BGB sind wir dazu berechtigt eine Ausfallrechnung zu stellen.
Ausgefallene Termine sind für Sie und uns immer ein Ärgernis, da auch Sie Ihre Behandlung benötigen und bei uns Zeiten frei werden, die auch wartende Patienten benötigen.
Im Anamnesebogen, genau wie auch auf Terminzetteln und bei Terminabsprache und Hinweisschildern im Aushang in der Praxis weisen wir darauf hin, dass Termine 48 Std. vorher abzusagen sind. Sollten Sie dennoch kurzfristig absagen müssen, informieren Sie uns schnellstmöglich, denn wir haben meist Patienten auf
einer Warteliste die kurzfristig einspringen können.

In diesem Fall stornieren wir selbstverständlich Ihre Rechnung.
 

Im Krankheitsfall?
Auch im Krankheitsfall bitten wir Sie schnellstmöglich und rechtzeitig Ihren Termin abzusagen.
Bei einer Kurzfristigen Erkrankung bitten wir Sie uns eine Bescheinigung vom Arzt oder mit uns Rücksprache halten.
Auch außerhalb der Sprechstundenzeiten können Sie uns per Email über Ihr Nichterscheinen informieren. Dies gilt insbesondere bei ansteckenden Erkrankungen.

Ihr Praxisteam der Zahnarztpraxis Frank Steuer & Kollegen

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